Blauer Engel –
ein umfassendes Umweltzertifikat für Produkte und Dienstleistungen

Um solche Verwechslungen auszuschließen und eindeutig Klarheit zu schaffen, wurde im Jahr 2015 vom Umweltbundesamt ein Kriterienkatalog aufgesetzt, welcher Druckereien und ihren Kunden ermöglicht, ein gesamtes Druckprodukt mit dem Blauen Engel auszuzeichnen und dies auch optisch zu kommunizieren.
Hierfür muss die Druckerei die Einhaltung einer Vielzahl an Kriterien gegenüber der Zertifizierungsstelle RAL gGmbH nachweisen:
- Das Druckprodukt muss in seiner Gesamtheit überwiegend aus Papier oder Kartonage bestehen.
- Bei den eingesetzten Papieren müssen Recyclingpapiere, die mit dem Blauen Engel RAL-UZ 14, RAL-UZ 56 oder RAL-UZ 72 ausgezeichnet sind, verwendet werden.
- Nachwachsende Rohstoffe, z. B. in Farben, sollen nicht gentechnisch verändert sein.
- Klebstoffe, Farben, usw. müssen unbedenklich gegenüber Umwelt und Gesundheit sein, d. h. sie müssen aromatenfrei sein und dürfen eine Reihe von gelisteten Stoffen nicht enthalten.
- Es müssen emissionsarme Klebstoffe verwendet werden, die einen Score von über 50 nach INGEDE-Methode 12 besitzen.
- Das Produkt muss nach INGEDE-Methode 11 deinkbar sein und einen Score von mindestens 70 erreichen.
- Die oben genannten Unbedenklichkeitserklärungen für benutze Klebstoffe, Heftklammern, Druckhilfsmittel und Farben müssen durch die Lieferanten bestätigt werden.
- Ebenfalls wird die Bereitstellung diverser Kennzahlen zur Überprüfung des Energieverbrauchs, des Papierabfalls und weiterer quantifizierter Umweltziele sowie der notwendigen technischen Anlagen gefordert.