Blauer Engel –
ein umfassendes Umweltzertifikat für Produkte und Dienstleistungen

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Dieses Siegel kennzeichnet im Allgemeinen besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen. Recyclingpapiere, die mit diesem Siegel ausgezeichnet sind, gibt es seit Ende der 1970er Jahre auf dem Markt. Jede Druckerei kann diese Papiere verarbeiten. Viele Unternehmen verweisen auf ihren Webseiten unter Nutzung des Logos Blauer Engel darauf, dass bei ihnen Druckprodukte unter Verwendung dieser zertifizierten Papiere hergestellt werden. Diese Verwendung des Blauer-Engel-Labels führte in der Vergangenheit zu Verwirrungen, denn es suggeriert, dass die Druckprodukte unter nachhaltigen Bedingungen hergestellt wurden, obwohl oft nur zertifiziertes Papier verwendet worden ist.
Um solche Verwechslungen auszuschließen und eindeutig Klarheit zu schaffen, wurde im Jahr 2015 vom Umweltbundesamt ein Kriterienkatalog aufgesetzt, welcher Druckereien und ihren Kunden ermöglicht, ein gesamtes Druckprodukt mit dem Blauen Engel auszuzeichnen und dies auch optisch zu kommunizieren.
Hierfür muss die Druckerei die Einhaltung einer Vielzahl an Kriterien gegenüber der Zertifizierungsstelle RAL gGmbH nachweisen:
  • Das Druckprodukt muss in seiner Gesamtheit überwiegend aus Papier oder Kartonage bestehen.
  • Bei den eingesetzten Papieren müssen Recyclingpapiere, die mit dem Blauen Engel RAL-UZ 14, RAL-UZ 56 oder RAL-UZ 72 ausgezeichnet sind, verwendet werden.
  • Nachwachsende Rohstoffe, z. B. in Farben, sollen nicht gentechnisch verändert sein.
  • Klebstoffe, Farben, usw. müssen unbedenklich gegenüber Umwelt und Gesundheit sein, d. h. sie müssen aromatenfrei sein und dürfen eine Reihe von gelisteten Stoffen nicht enthalten.
  • Es müssen emissionsarme Klebstoffe verwendet werden, die einen Score von über 50 nach INGEDE-Methode 12 besitzen.
  • Das Produkt muss nach INGEDE-Methode 11 deinkbar sein und einen Score von mindestens 70 erreichen.
Die Druckerei muss als Betrieb bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie Druckprodukte mit dem Blauen Engel auszeichnen darf. Dazu reicht entweder der Nachweis über ein zertifiziertes Umweltschutz-Management-System wie EMAS oder ISO 14001, ein Energie-Managementsystem nach ISO 50001 oder alternativ eine Aufstellung aller energiebedingten Verbräuche und eine Umwelterklärung über den Produktionsablauf. Die VOC-Emissionen in der Druckerei müssen nachweislich begrenzt werden, z. B. durch den Nachweis des alkoholfreien Druckprozesses bzw. durch die Begrenzung der Alkoholbeimischung im Feuchtwasser auf unter 3 Prozent.
  • Die oben genannten Unbedenklichkeitserklärungen für benutze Klebstoffe, Heftklammern, Druckhilfsmittel und Farben müssen durch die Lieferanten bestätigt werden.
  • Ebenfalls wird die Bereitstellung diverser Kennzahlen zur Überprüfung des Energieverbrauchs, des Papierabfalls und weiterer quantifizierter Umweltziele sowie der notwendigen technischen Anlagen gefordert.
Sind alle diese Kriterien der Vergabegrundlage erfüllt und durch das RAL bestätigt, erhält die Druckerei das Zertifikat Blauer Engel, das sowohl online als auch auf Druckprodukten verwendet werden darf, sofern auch ein Nutzungsvertrag des Kunden der Druckerei beim RAL eingetragen ist.