Umweltschonende Technologie

Die EG-Richtlinie „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ (IVU-Regel) berücksichtigt bei der Genehmigung für Druckereien wie auch bei bestehenden Anlagen sämtliche Lösungsmittel (IPA, Reinigungsmittel, Verdünner etc.), die bei der Druckproduktion zum Einsatz kommen. Bei Überschreitung einer jährlichen Mengenschwelle von 200 Tonnen ist eine Genehmigungsverfahren notwendig. Eine Ausnahme hierbei bilden Heatset-Rotationen, die aber wie Flexo- und Tiefdruckanlagen nun in den meldepflichtigen Geltungsbereich der Lösemittelverordnung EG VOCRL fallen. Die Grenzwertlisten werden jährlich aktualisiert und angepasst. Die Druckbetriebe sind verpflichtet, sich über diese branchenübergreifenden Werte für maximale Arbeitsplatz- und Umweltkonzentrationen auf dem Laufenden zu halten.
Die IVU-Richlinie setzt bei Genehmigungsverfahren in EG-Ländern voraus, dass sich die Anlage „auf dem Stand der besten verfügbaren Techniken“ (BVT) befindet. Das impliziert den Einsatz neuester Technologie mit umweltoptimierten Prozessen. Die dazu grundlegenden BVT-Merkblätter werden nicht nur von Experten aus den Behörden, sondern auch von Experten der Industrie erarbeitet. Eine Ausnahme von der BVT-Regel macht übrigens der wasserlose Offsetdruck. Als BVT genügt hier neben der technischen Ausstattung zur Unterschreitung der Emissionsgrenzwerte das Potenzial zur IPA-Reduzierung.