Umweltschonende Technologie

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Nachhaltige Produktionsmethoden und die Verwendung makulatursenkender Technologien tun ein Übriges, um Emissionen zu verringern. Zu den Problembereichen, die sich aufgrund der verwendeten Drucktechnologie ergeben können, zählen unter anderem die Entstehung von Farbnebel, Papierstaub, Ozon, flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs) und Abwärme. Eine von Ökopol veröffentlichte Studie, „VOC-Datenbasis der deutschen Druckindustrie“, zählte die Druckbranche 1999 mit 70.000 freigesetzten VOC-Tonnen pro Jahr noch zu den relevanten Umweltverschmutzern. Seit dieser Zeit haben die meisten Druckmaschinenhersteller jedoch sehr viel Engagement in Richtung Umweltschutz und Emissionsreduzierung an den Tag gelegt. Besonders in der Druckvorstufe wurden durch die Einführung digitaler Workflows, chemiefreier Druckplatten und der Direktbebilderung viele umweltkritische Prozesse überflüssig. Sehr viel Energie verschlingt dagegen die Wärmetrocknung.

Die EG-Richtlinie „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ (IVU-Regel) berücksichtigt bei der Genehmigung für Druckereien wie auch bei bestehenden Anlagen sämtliche Lösungsmittel (IPA, Reinigungsmittel, Verdünner etc.), die bei der Druckproduktion zum Einsatz kommen. Bei Überschreitung einer jährlichen Mengenschwelle von 200 Tonnen ist eine Genehmigungsverfahren notwendig. Eine Ausnahme hierbei bilden Heatset-Rotationen, die aber wie Flexo- und Tiefdruckanlagen nun in den meldepflichtigen Geltungsbereich der Lösemittelverordnung EG VOCRL fallen. Die Grenzwertlisten werden jährlich aktualisiert und angepasst. Die Druckbetriebe sind verpflichtet, sich über diese branchenübergreifenden Werte für maximale Arbeitsplatz- und Umweltkonzentrationen auf dem Laufenden zu halten.

Die IVU-Richlinie setzt bei Genehmigungsverfahren in EG-Ländern voraus, dass sich die Anlage „auf dem Stand der besten verfügbaren Techniken“ (BVT) befindet. Das impliziert den Einsatz neuester Technologie mit umweltoptimierten Prozessen. Die dazu grundlegenden BVT-Merkblätter werden nicht nur von Experten aus den Behörden, sondern auch von Experten der Industrie erarbeitet. Eine Ausnahme von der BVT-Regel macht übrigens der wasserlose Offsetdruck. Als BVT genügt hier neben der technischen Ausstattung zur Unterschreitung der Emissionsgrenzwerte das Potenzial zur IPA-Reduzierung.