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MANAGEMENT/FINANCIAL - 05.06.2023, 09:04 Uhr

Neues Hinweisgeberschutzgesetz und Hinweisgebersystem von Intelli Revolution mit Sonderkonditionen für f:mp.-Mitglieder

Am 02. Juni 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach dem HinSchG sind Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden verpflichtet, bis zum 02. Juli 2023 eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten. Arbeitgebern mit 50 bis 249 Beschäftigten wird eine Frist bis zum 17.12.2023 gewährt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen das Hinweisgebersystem von Intelli Revolution empfehlen. Die Meldestelle der Hamburger bietet alle Funktionen, die für eine vertrauliche und professionelle Bearbeitung der Meldungen notwendig sind und vom Gesetzgeber vorgegeben werden.

Beim Whistleblower System von Intelli Revolution kommunizieren der Hinweisgebende und die Ombudsperson über eine E-Mail-Adresse, einen Messenger (Signal, Threema), ein verschlüsseltes Kontaktformular oder eine Postanschrift. Zudem ist auf Wunsch des Hinweisgebers ein persönliches Treffen mit der Ombudsperson möglich – auf Wunsch auch via Videokonferenz.

Das System ist rund um die Uhr erreichbar. Die Eingangsbestätigung der Meldungen und die Rückmeldung zu den Folgemaßnahmen werden den Hinweisgebern innerhalb der vorgegebenen Fristen übermittelt.

Die Ombudspersonen von Intelli Revolution sind Jurist:innen und bereiten den eingegangenen Hinweis für Sie auf. Sofern notwendig und möglich, werden Rückfragen mit den Hinweisgebern geklärt. Sie erhalten einen vertraulichen Bericht mit Empfehlung und entscheiden, wie mit dem Hinweis umgegangen werden soll.

f:mp-Mitglieder zahlen für beide Leistungspakete keine Einrichtungsgebühr (bei Bestellungen bitte die E-Mail-Adresse nutzen). Weitere Informationen unter intelli-revolution.de/whistleblower-system


Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel

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