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Vorgehensweise klimakompensierte Druckproduktion

Vorgehensweise klimakompensierte Druckproduktion

Die vorliegende Empfehlung ist das Ergebnis einer Diskussion des Media Mundo Beirats für nachhaltige Medienproduktion, der sich für die Einführung von Best-Practice-Methoden in der Medienproduktion einsetzt.

Herkunft: Media Mundo
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Empfehlung


(1) Der Klimawandel findet statt. Eine seiner Ursachen sind vom Menschen verursachte Treib-hausgasemissionen, die die Atmosphäre anreichern. Verantwortungsvolles Handeln bedeutet, die Emission von Treibhausgasen zu vermeiden und zu vermindern. 1)

(2) Eine Druckproduktion, die diesen Anforderungen entspricht, bezieht die Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Treibhausgasemissionen durch ein klare Klimaschutzstrategie bereits in die Produktionsplanung ein: Durch die Qualität der Druckvorbereitung, die Wahl des Bedruckstoffes, der Druck- und Veredelungsverfahren, die Auswahl des Druckdienstleisters, die Medienlogistik und andere Produktionsparameter können Treibhausgasemissionen vermieden und verringert werden. 2) 3) 4)

(3) Erst wenn und soweit die prozessimmanenten Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Treibhausgasemissionen einer Druckproduktion erfolgreich ausgeschöpft sind, stellt der Ausgleich der Treibhausgasemissionen eine weitere Handlungsoption dar. 4) 5)

(4) Eine glaubwürdige Kompensation von THG muss in eine umfassende Klimaschutzstrategie eingebettet sein, die auf drei Schritten basiert:
a. Minderung von THG-Emissionen der Aktivität durch Energieeffizienz, Verbrauchsreduktion usw.;
b. Veränderung der Energieträgerstruktur in Richtung THG-ärmerer Energieträger;
c. Ausgleich der verbleibenden Menge von THG durch anspruchsvolle und zertifizierte Kompensationsprojekte. 5)

(5) Für die Berechnung der Treibhausgasemissionen eines Druckproduktes sind alle relevanten Emissionsquellen von der Gewinnung der wesentlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bis zur Auslieferung durch die Druckerei zu berücksichtigen. Hierbei sind die wesentlichen Treibhausgasemissionen bevorzugt anhand individuell ermittelter Daten der konkret eingesetzten Materialien und angewandten Prozesse zu berechnen (Primärdaten). Dies gilt insbesondere für das Papier bzw. den Bedruckstoff als Hauptemissionsquelle jeder Druckproduktion. 6) 7) 8)

(6) Der Ausgleich der Treibhausgasemissionen hat zuverlässig zu erfolgen. Hierzu ist der Kauf von Emissionsminderungszertifikaten gemäß des Gold Standard besonders empfehlenswert. 9) 10)

(7) Nur für Druckprodukte, die diesem Verfahren unterzogen wurden, sind Kennzeichnungen gestattet, die auf die Berechnung und den Ausgleich der Treibhausgasemissionen hinweisen. Diese Kennzeichnungen und alle sie erläuternden Angaben müssen wahr sein und dürfen keine irreführenden Angaben enthalten. 11) 12)

Begründung


1) Treibhausgase sind: Kohlenstoffdioxid (Kohlendioxid, CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und weitere Gase, die durch die Absorption von Wärme zum Treibhauseffekt beitragen. Die relevanten Treibhausgase werden vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) definiert.

2) Wie bereits bei der Papierempfehlung gilt auch hier: (a) Rohstoffe und Energie sind sparsam und effizient zu gebrauchen, (b) rezyklierten und rezyklierbaren Materialien und Materialien zertifizierter Herkunft gebührt der Vorrang, (c) regenerativ erzeugte Energie ist gegenüber fossiler und nuklearer Energie vorzugswürdig und (d) Waren und Dienstleistungen sind bevorzugt lokal zu beschaffen.

3) Agenturen, Mediengestalter, Medienproduktioner, Druckdienstleister, Papierhersteller und Verbände sind gleichermaßen dazu aufgerufen, sich die Kompetenz anzueignen, ihren Kunden und Mitgliedern eine an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten orientierte Druckproduktion zu ermöglichen und ihnen die Vorzüge und Handlungsfelder der nachhaltigen Medienproduktion darzulegen. Bei der Auswahl von Druckdienstleistern ist solchen Unternehmen der Vorzug zu geben, die sich in diesem Themenumfeld engagieren. Indikatoren für das Engagement einer Druckerei im Klimaschutz sind z.B. eine Zertifizierung nach EMAS oder ISO 14001, ein proprietäres Umweltmanagementsystem, die ausschließliche Verwendung von Ökostrom, und letztendlich auch die Anwendung von Verfahren zur Berechnung und zum Ausgleich von Treibhausgasemissionen. (siehe auch Media Mundo-Benchmark www.mediamundo.biz/benchmark)

4) Papier ist der größte Stellhebel für nachhaltiges Drucken in Druckereien, da es als Bedruckstoff in großen Mengen verwendet wird. Bevorzugt sollte Recyclingpapier mit dem Blauen Engel eingesetzt und den Kunden empfohlen werden (siehe auch Empfehlung #1 des Media Mundo – Beirat für nachhaltige Medienproduktion, „Verwendung grafischer Papiere (Version 1.0) – www.mediamundo.biz/res/pdf/Papierempfehlung_Version1.0.pdf)“.

5) Die Emission von Treibhausgasen kann nicht ungeschehen gemacht werden. Wenn vom Ausgleich von Treibhausgasemissionen die Rede ist, beschreibt dieser Mechanismus also lediglich deren rechnerische Kompensation. Dieser Ausgleich erfolgt durch entsprechende Einsparungen an Treibhausgasen, die außerhalb des auszugleichenden Prozesses erzielt werden. Man spricht insoweit auch von der Kompensation von Treibhausgasemissionen oder dem CO2-Ausgleich.

6) Es gibt in Deutschland gegenwärtig weder eine gesetzliche Vorschrift, noch eine ISO- oder DIN-Norm zur Berechnung von Treibhausgasemissionen, die auf Druckproduktionen anwendbar wäre. Bis zur Schaffung einer verbindlichen Norm sind hierzu die international anerkannten Grundsätze anzuwenden. Diese sind im Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard des World Business Council for Sustainable Development für Emissionsbilanzen natürlicher Personen und Organisationen niedergelegt. Richtungsweisend für die Emissionsbilanzen von Produkten ist die Norm PAS 2050 des British Standard Instituts, bedeutsam für die Kennzeichnung einer Person, einer Organisation, einer Sache oder einer Dienstleistung als klimaneutral ist die auf PAS 2050 aufbauende Norm PAS 2060, gleichfalls erlassen vom British Standard Institute.

7) Der vorgeschlagene Berechnungsrahmen (Systemgrenzen) von den Rohstoffen bis hin zum Werkstor wird Cradle-to-Gate genannt. Vorzugswürdig wäre eine Betrachtung, die auch das weitere Schicksal des Druckprodukts bis hin zur Wiederverwertung der Rohstoffe berücksichtigt (Cradle-to-Cradle). Da sich die weitere Entwicklung des Druckprodukts der Kenntnis und dem Einfluss des Druckdienstleisters entzieht, wäre man insoweit auf Spekulationen angewiesen. Daher erscheint uns die Systemgrenze vom Rohstoff bis zum Werkstor gegenwärtig als vorzugswürdig.

8) Bei der Berechnung sind Primärdaten unbedingt vorzugswürdig. Sekundärdaten, also Daten, die auf Durchschnittswerten beruhen, müssen aus wissenschaftlich anerkannten Datensammlungen stammen. Sie dürfen nur bei der Ermittlung unwesentlicher Emissionsquellen oder dann zum Einsatz gelangen, wenn Primärdaten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu ermitteln wären.

9) Die Berechnung der Treibhausgasemissionen nach den genannten Grundsätzen erfolgt entweder konkret-individuell im Wege der Einzelberechnung für die jeweilige Druckproduktion oder mittels eines Verfahrens, das dem Druckdienstleister von einem Verfahrensgeber zur Verfügung gestellt wird und das sowohl die jeweilige Produktionsumgebung, als auch alle wesentlichen Produktionsparameter in die Berechnung einbezieht. Im ersteren Fall ist die Berechnung schriftlich festzuhalten, im zuletzt genannten Fall ist das angewandte Verfahren zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen vom Verfahrensgeber unabhängig validieren zu lassen. Wenn das Verfahren auch die Möglichkeit zum Erwerb von Emissionszertifikaten bietet, hat die Validierung sich auch auf das System zum Erwerb von Zertifikaten und deren Stilllegung zu erstrecken. In Deutschland zählen zu den bekannten Verfahrensgebern: Bundesverband Druck und Medien e.V., ClimatePartner GmbH und natureOffice oHG.

10) Wenn nicht mit Gold-Standard-Zertifikaten kompensiert wird, muss der Verkäufer der Zertifikate garantieren, dass die Zusätzlichkeit der durch die Zertifikate ermöglichten Klimaschutzmaßnahmen gewährleistet ist und keine Doppelzählung der Emissionsminderungen eintritt.

11) Der Verkäufer der Zertifikate muss dem Erwerber auf Verlangen in geeigneter Form seine Verfügungsbefugnis über die Zertifikate sowie die Löschung der Zertifikate nach deren einmaligem Gebrauch nachweisen. Der Verkäufer der Zertifikate hat dem Erwerber ferner den Erwerb der Zertifikate unter Angabe der genauen Menge für jede einzelne Produktion urkundlich zu bestätigen.

12) Für die Kennzeichnung von Druckprodukten, deren Treibhausgasemissionen wie hier beschrieben ausgeglichen wurden, sind die Kennzeichnungen CO2-kompensiert, CO2-neutral und klimaneutral gedruckt oder andere das Verfahren zutreffend kennzeichnende Beschreibungen gestattet. Der Begriff der Klimaneutralität ist zwar missverständlich und irreführend, da er suggeriert, der betreffende Prozess habe keinen Einfluss auf das Klima. Da sich der Begriff klimaneutral allerdings international als schlagwortartiges Synonym für den Ausgleich von Treibhausgasemissionen etabliert hat, ist eine entsprechende Kennzeichnung vertretbar.

13) Wird ein Druckprodukt entsprechend gekennzeichnet, soll der Herausgeber einer Druckproduktion bei der konkret-individuellen Berechnung der Treibhausgasemissionen die wesentlichen Grundlagen der Berechnung nachvollziehbar angeben. Werden die Treibhausgasemissionen anhand eines Verfahrens berechnet, genügt die Kennzeichnung mit der eindeutigen Seriennummer des Verfahrensgebers, wenn anhand dieser Seriennummer die Menge der berechneten Treibhausgasemissionen und das zu ihrem Ausgleich herangezogene Klimaschutzprojekt leicht ermittelbar sind und der Verfahrensgeber an anderer Stelle Informationen zur Berechnung der Treibhausgase bereithält.